Donnerstag, 2. Oktober 2014

Gefahrengebiete-Safari am 4.10.


Nach der so genannten Gentrifikation sind Gefahrengebiete scheinbar der nächste große Trend im urbanen Raum. Doch was versteckt sich hinter dieser scheinbar neuen Marke? Wer stellt hier die Gefahr dar, und für wen? Und wo zum Teufel sind diese Gebiete eigentlich??
Diesen Fragen wollen wir gemeinsam mit euch auf den Grund gehen im Rahmen der wahrscheinlich ersten Gefahrengebiete-Safari der Welt!

Die Tour macht 3 Mal halt:
Unser Sticker zur besseren Orientierung im Kölner Großstadtdschungel

12-14 Uhr Rudolfplatz
15-17 Uhr Wallraff
18-20 Uhr Wiener Platz

Vor Ort werden wir über Alltag gewordene Polizeiwillkür aufklären, über Racial Profiling, uvm. Ein kleiner Naturdoku-Clip soll dabei entstehen, also kommt vorbei und seht gemeinsam mit uns verdächtig aus ;-)



Unsere Forderungen zum Thema werden wir auf Flyern verteilen, aber ganz neugierige können sie jetzt schon hier nachlesen:

Achtung: Polizei außer Kontrolle!

Seit Juni ist bekannt: in Köln gibt es sogenannte Gefahrengebiete. An diesen Orten, die jederzeit willkürlich von der Polizei festgelegt werden können, gibt es nicht nur eine erhöhte Polizeipräsenz, sondern die Polizei darf ihre Kompetenzen ganz offiziell überschreiten: Sie darf, zum Teil in Zivil, ohne jeglichen Anlass Personen- und Taschenkontrollen durchführen sowie Platzverweise erteilen.
Wo genau die Gebiete liegen, war bis Juni noch nicht einmal dem Kölner Stadtrat bekannt. Die Polizei hält diese Informationen weiterhin unter Verschluss. Wenn die Bürger*innen aber nicht wissen, wo ein Gefahrengebiet ist und wo nicht, wo ihre Rechte gelten und wo nicht, dann kann man sich jederzeit und überall in einem Gefahrengebiet befinden. Die Unschuldsvermutung gilt nicht mehr.

Polizeiwillkür im 'Rechtsstaat'
Kontrollen werden ohne Anlass durchgeführt, willkürlich nach augenscheinlichen Kriterien. Dies kann zu Diskriminierungen wegen Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Bildung, Einkommen, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Attraktivität, usw. führen. Die gängige Praxis des RacialProfiling, die auf  die Verdachtskriterien Hautfarbe, ethnische Zugehörigkeit, Religion und nationale Herkunft einer Person basiert, lässt  den institutionellen Rassismus der deutschen Polizei zu Tage treten. Der Polizeiangriffauf die Refugee Revolution Bustour im März oder der gewaltsame Eingriff in Kalk 2013 reihen Sich ein in eine Chronik der Rechtsverletzung. 

Wir fordern:
•    umfassende Aufklärung polizeilicher Willkür durch unabhängige Institutionen
•    sofortige Offenlegung aller Gefahrengebiete in Köln
•    mittelfristig die Abschaffung des Paragraphen 12 des Polizeigesetzes in NRW, welcher die Gefahrengebiete ermöglicht
•    das Verbot von rassistischen Kontrollen
•    eine Kennzeichnungspflicht von diensthabenden Polizeibeamten in NRW