Die Basisgruppe Köln unterstützt folgenden Aufruf!
Von Sevim Dagdelen, Sahra Wagenknecht, Alexander Neu, Niema Movassat, Heike Hänsel, Inge Höger, Annette Groth, Alexander Ulrich, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Karin Binder, Pia Zimmermann, Hubertus Zdebel, Azize Tank, Katrin Werner
Am Mittwoch, 9. April steht die Namentliche Abstimmung im Deutschen Bundestag über den Antrag der Bundesregierung zur „Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am maritimen Begleitschutz bei der Hydrolyse syrischer Chemiewaffen an Bord der CAPE RAY im Rahmen der gemeinsamen VN/OVCW-Mission zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen“ an. Aus prinzipieller Sicht, aber gerade auch angesichts der konkreten Sachlage, empfehlen wir der Fraktion DIE LINKE diesen Antrag abzulehnen.
Unsere Antwort muss zivil bleiben. Wir wollen den zivilen Beitrag Deutschlands zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen ausweiten. Wir bleiben dabei, dass unsere Antwort eben nicht militärisch sein darf. Auslandseinsätze der Bundeswehr lösen kein einziges Problem. Im Gegenteil schaffen sie ständig neue Probleme. Die Bundeswehr ist an der Vernichtung der Chemiewaffen aus Syrien beteiligt, ohne dass sie an einem Auslandseinsatz teilnehmen muss: Die sichergestellten Chemiewaffen werden u.a. nach Munster gebracht, wo sie vernichtet werden. Deutschland erbringt damit einen maßgeblichen Beitrag zur Vernichtung der Chemiewaffen. Das ist konkrete Abrüstungspolitik.
Wenn man sich das Mandat genau anschaut, ergeben sich zudem eine ganze Reihe von neuen Risiken, die mit dem Einsatz eines deutschen Kriegsschiffs verbunden sind. Gerade auch vor dem Hintergrund der Beendigung der militärischen NATO-Russland-Kooperation, einer neuen Eskalation der USA, Saudi-Arabiens und der Türkei mit False-Flag-Operations und der möglichen Vorbereitung eines Angriffskriegs gegen Syrien, ist äußerste Vorsicht geboten. In dieser Situation wäre es extrem fahrlässig, der Bundesregierung mit einer Enthaltung oder gar einer Zustimmung eine unwidersprochene carte blanche für ihren Militäreinsatz zu erteilen.
Die Anfrage für die Entsendung des deutschen Kriegsschiffs kommt direkt von den USA. Die Frage, ob neben einer symbolischen Funktion, hier eine deutsche Entlastung der Kriegsmarine der USA für andere Aufgaben, nach dem Vorbild der Abstellung deutscher Wachmannschaften zur Bewachung von US-Kasernen im Vorfeld des Irak-Krieges übernommen werden soll, bleibt ungeklärt. Nicht zuletzt ist es aber gerade auch der Kontext einer verstärkt militarisierten deutschen Außenpolitik, der eine Ablehnung des Einsatzes nahelegt. Seit der Münchener Sicherheitskonferenz und den Erklärungen von Außenminister Steinmeier und Verteidigungsministerin von der Leyen, mehr deutsche Weltgeltung mit einer Ausweitung deutscher Auslandseinsätze erreichen zu wollen, wird im Bundestag nahezu in jeder Sitzungswoche über einen neuen Auslandseinsatz abgestimmt. Die Einsätze sind niedrigschwellig wie die Ausbildungsmission in Somalia oder auch der Lufttransport für Streitkräfte in die Zentralafrikanische Republik. Trotzdem stehen die Auslandseinsätze für eine verfehlte deutsche Außenpolitik, die auf Weltgeltung mittels der Entsendung deutscher Soldaten setzt. Bei der SPD war der Türöffner für Auslandseinsätze der Bundeswehr die Zustimmung zum Sanitätseinsatz in Kambodscha 1992. Wir möchten nicht, dass für DIE LINKE der Einsatz einer Fregatte im Mittelmeer als Öffner für eine Zustimmung zu Auslandseinsätzen wird. Im Folgenden haben wir einige Fragen aufgeworfen, die uns für die Entscheidung gegen den Einsatz eines deutschen Kriegsschiffs im Mittelmeer von Belang scheinen.
Worum geht es bei dem deutschen Fregatteneinsatz im Mittelmeer? Was will die Regierung in ihrem Antrag an den Bundestag beschlossen sehen?
Die Bundesregierung möchte eine Fregatte der Bundeswehr entsenden, um das Schiff der US-Marine ‚MV Cape Ray‘ zu beschützen. Angeblich soll eine Bedrohung durch Terroristen vorliegen, so wird in Medien und von einzelnen Politikern suggeriert. Dazu sollte man wissen, dass bereits seit 12 Jahren die NATO-Operation „Active Endeavour“ im Mittelmeer existiert, um mögliche Terroristen im Mittelmeer zu finden. Bis heute hat es keinen einzigen Terroristen gegeben, der den NATO-Kräften in die Hände gefallen ist. Der Antrag der Bundesregierung formuliert beispielsweise: „Der Begleitschutz richtet sich gegen mögliche Bedrohungen aus der Luft, Über- und Unterwasser unter Einschluss asymmetrischer Bedrohungen, jedoch unter Ausschluss des Schutzes an Bord der CAPE RAY selbst.“ Eine der außerdem im Antrag genannten Aufgaben soll die Selbstverteidigung im Mittelmeer sein, das heißt die Bundesregierung entsendet Schiffe in angeblich gefährdete Gebiete, damit sie sich dann dort vor Ort selbst verteidigen können.
Ist der Schutz der CAPE RAY auch ohne Bundeswehr gewährleistet?
Der Schutz des Schiffes ‚MV Cape Ray‘ ist bereits umfassend gewährleistet. Auf dem Schiff befinden sich 60 Zivilangestellte des US-Verteidigungsministeriums. Auch an der Operation beteiligt ist das norwegische „Marinejegerkommandoen“, welches der US-Admiral William H. McRaven jüngst als eine der besten Spezialeinheiten der Welt bezeichnete. Auch nehmen norwegische, dänische, chinesische und finnische Kriegsschiffe an dieser Mission teil. Ein Ring von mehreren Kriegsschiffen aus diversen NATO-Staaten sowie China und Finnland soll um die ‚MV Cape Ray‘ gebildet werden, sodass es keine erkennbare in Frage kommende militärische Kraft gibt, die unter diesen Umständen in der Lage wäre die Chemiewaffen zu entwenden.
Was ist das Einsatzgebiet?
Bei dem Einsatzgebiet dürfte es sich um das größte Einsatzgebiet in der Geschichte der Auslandseinsätze der Bundeswehr handeln. Die Gebiete, in dem die Bundeswehrschiffe operieren sollen, sind das „Mittelmeer und bei Bedarf im Nordatlantik mit angrenzenden Seegebieten in internationalen Gewässern“. Mit an die 50 Millionen Quadratkilometer deckt das Mandat damit einen äußerst großen Teil der Nordhalbkugel der Erde ab.
Wie entstand die Mission ursprünglich? Und was hat sich daran durch die Reaktion auf die Ereignisse in der Ukraine geändert?
Ursprünglich entstand diese Mission als Operation des NATO-Russland-Rates, dessen Arbeit aber die NATO-Staaten durch die Beendigung jeder sicherheitspolitischen Kooperation mit Russland, aufgrund ihrer Ukraine-Politik, eingestellt haben. Ein Mandat des UNSicherheitsrates zur militärischen Absicherung des Chemiewaffenvernichtungsprogramms liegt nicht vor. Die Bundesregierung beruft sich auf die UN-Sicherheitsratsresolution 2118 vom 27. September 2013, in welcher aber von dem Mittelmeereinsatz nicht die Rede ist. De facto handelt es sich um eine Selbstermächtigung der entsprechenden NATO-Gremien, die in Abstimmungen mit den Marinestreitkräften Chinas und Finnlands handeln. Die konkrete Anfrage an Deutschland ist eine Anfrage der USA.
Was für ein Einsatz ist das? Kapitel-7-Einsatz? Kampfeinsatz?
Zwar schreibt die Bundesregierung „[die] Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage der Resolution 2118 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 27. September 2013 […]“ (Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am maritimen Begleitschutz bei der Hydrolyse syrischer Chemiewaffen an Bord der CAPE RAY im Rahmen der gemeinsamen VN/OVCW Mission zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen), jedoch ist in dieser Resolution keine Rede von einem Militäreinsatz der UNO. Bei dem Einsatz handelt es sich nicht um einen klassischen UN-Blauhelm-Einsatz oder gar um eine so genannte friedenserzwingende Maßnahme. Es geht vielmehr um einen Kampfeinsatz gegen die möglichen Gefahren im Mittelmeer, bei dem jedoch die Gefährdungsstufe als äußerst niedrig einzustufen ist. Zwar beruft sich die UN-Resolution 2118 auf Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen („Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen“), jedoch ist die Mission selbst keine Kapitel-VII-Mission, sondern eine selbstermächtigte Aktion einer Reihe von Staaten.
Ist der Einsatz für das vorgegebene Ziel geeignet? Ist die Bundeswehr für die Terrorabwehr zuständig?
Ein Einsatz der Bundeswehr zur Terroristenjagd – selbstmandatiert durch den Militärpakt NATO –, mit dem Schiffe der Bundesmarine ins Mittelmeer geschickt werden, ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Die Bundesregierung beteiligt sich bisher mit zivilen Mitteln an der Beseitigung der syrischen Chemiewaffen.
Welche Gefahren beinhaltet der Einsatz?
Bei dem Einsatz ergeben sich zahlreiche Gefahren. Zum einen ist der Einsatzraum stark ausgeweitet, zum anderen sieht das Mandat auch Aufgaben wie die Überwachung des Mittelmeeres vor, die nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit der Absicherung der Giftgasvernichtung stehen. Die Gefahr ist auch, dass mit diesem Mandat weitere Schiffe der Bundeswehr ins Mittelmeer verlegt werden könnten, die dann kurzfristig bei einer weiteren Eskalation gegen Syrien mit herangezogen werden könnten. Erst vor kurzem hat US-Präsident Obama mit dem König von Saudi-Arabien entschieden, die bewaffnete Opposition in Syrien weiter aufrüsten zu wollen. Ein jüngst veröffentlichtes Gespräch zwischen dem türkischen Außenminister Ahmet Davutoğlu, dem Chef des türkischen Geheimdienstes (MIT) Hakan Fidan, Vizegeneralstabschef Yaşar Güler und dem türkischen Staatssekretär Feridun Sinirlioğlu über eine mögliche False-Flag-Operation türkischer Militärs in Syrien beweist erneut, dass einige der NATO-Staaten gewillt sind, auch unter Heranziehung gefälschter „Beweise“, einen Krieg gegen Syrien vom Zaun zu brechen, während die Bundesregierung und die NATO selbst zu diesen Vorfällen schweigen.
Ist das ein Auslandseinsatz?
Selbstverständlich handelt es sich um einen Auslandseinsatz. Im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (United Nations Convention on the Law of the Sea, UNCLOS) ist das Hoheitsgebiet aller Länder jeweils auf 12 nautische Meilen (22 Kilometer) begrenzt. Die deutschen Gewässer reichen lediglich in die Ost- und in die Nordsee. Alles andere ist Ausland. Zwar findet der Einsatz nicht direkt in einem anderen Land statt, aber das Mittelmeer gehört definitiv nicht zum deutschen Inland und ist auch kein deutsches Hoheitsgewässer. Auch internationale Gewässer gehören zum Ausland.
Wie ist die Beschlusslage der Partei?
In Erfurter Grundsatzprogramm ist eine Ablehnung von Kampfeinsätzen oder Auslandseinsätzen der Bundeswehr klar verankert: „Die Bundeswehr muss aus allen Auslandseinsätzen zurückgeholt werden“ und „Wir fordern das sofortige Ende aller Kampfeinsätze der Bundeswehr. Dazu gehören auch deutsche Beteiligungen an UNmandatierten Militäreinsätzen nach Kapitel VII der UN-Charta […]“ (Programm der Partei DIE LINKE). Im aktuellen BT-Wahlprogramm steht auch „Rückzug aller deutschen Soldatinnen und Soldaten aus den Auslandseinsätzen und ein Verbot von Rüstungsproduktion und Rüstungsexporten“ (Wahlprogramm der Partei DIE LINKE zur Bundestagswahl 2013). Wir wollen Konflikte friedlich und zivil lösen. Das ist der Kern unserer Friedenspolitik. Wir setzen auf ziviles Engagement statt auf eine weltweite Entsendung deutscher Soldaten. Wir stehen gegen eine Militarisierung der deutschen Außenpolitik.
Handelt es sich um einen Türöffnereinsatz?
Es geht bei diesem Einsatz auch um eine Symbolpolitik mittels der Entsendung eines deutschen Kriegsschiffs. Im Rahmen der Militarisierung der deutschen Außenpolitik spricht man gerade im Bezug auf so genannte niedrigschwellige Einsätze von Türöffnereinsätzen. Diese Einsätze sollen die Öffentlichkeit an die Präsenz deutscher Soldaten im Ausland gewöhnen und die Türen zu einer Zustimmung bei den Oppositionsparteien öffnen. Die SPD öffnete sich gegenüber Auslandseinsätzen der Bundeswehr vor dem Hintergrund eines Sanitätseinsatzes in Kambodscha. Im August 1992 mit den so genannten Petersberger Beschlüssen legte der SPD-Vorstand die Grundlage nicht nur für eine Zustimmung zum Asylkompromiss, sondern auch für Bundeswehreinsätze außerhalb des Bündnisgebiets. Bei den Grünen stimmten Fraktionsmitglieder bereits 1994 niedrigschwelligen Einsätzen der Bundeswehr auf dem Balkan zu. Diese Zustimmung einzelner grüner Bundestagabgeordneter war mit konstitutiv für die Zustimmung der grünen Bundestagsfraktion zum Krieg gegen Jugoslawien. Der grüne Politiker und spätere Außenminister Fischer hatte bewusst auf die Zustimmung oder auch die Enthaltung einzelner Abgeordneter gesetzt, um die Position der Fraktion mittelfristig verschieben zu können.
Hat Deutschland nicht eine Verantwortung, diejenigen Waffen bzw. Chemikalien, die man selbst exportiert hat, militärisch wieder einzusammeln?
Mit diesem Argument lassen sich weltweit deutsche Auslandseinsätze der Bundeswehr legitimieren. Wir wollen keine neuen Legitimationen für Auslandseinsätze schaffen. Wir wollen eine ganz andere Richtung. Wir wollen Rüstungsexporte verbieten und uns zivil an der Vernichtung von Chemiewaffen beteiligen. Ein Verbot des Exports von Chemikalien in Länder, die die Chemiewaffenkonvention nicht unterzeichnet haben, ist dringend geboten.